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Fachkollegienwahl 2027: DFG öffnet Antragsverfahren für die Einrichtung von Wahlstellen Datum: , Thema: Sonstige Neuigkeiten

Für die Fachkollegienwahl 2027 lädt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) wissenschaftliche Einrichtungen, die nicht Mitglied der DFG sind, zur Beantragung sonstiger Wahlstellen ein: darunter explizit auch Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW). Die Antragsfrist endet am 31. Juli 2026.

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Förderhinweis Quelle: Adobe Stock / stockpics

Voraussetzung ist, dass der wissenschaftlichen Einrichtung mindestens 100 potenziell aktive Wahlberechtigte angehören. Zu den Wahlberechtigten zählen alle Professorinnen und Professoren sowie alle promovierten Personen, die am ersten Tag der Wahlfrist eine wissenschaftlich forschende Tätigkeit an der Einrichtung ausüben (vgl. Voraussetzungen für die aktive Wahlberechtigung nach § 2 WahlO).

Die antragstellende Institution muss zudem:

  • in das deutsche Wissenschaftssystem eingebunden sein,
  • gemeinnützig oder in öffentlicher Trägerschaft sein,
  • die freie Veröffentlichung von Forschungsergebnissen gestatten.

Über die eingehenden Anträge wird die DFG im Herbst 2026 entscheiden.

Das Antragsformular zur Einrichtung einer Wahlstelle für wissenschaftliche Einrichtungen, die nicht Mitglied der DFG sind, ist auf dem Fachkollegien-Wahlportal in der Rubrik „Informationen für Wahlstellen“ zu finden. Weitere Informationen zur Fachkollegien Wahl 2027 finden Sie im "Wahlportal" der DFG.