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Erklärung zur Barrierefreiheit Datum:

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.innovative-hochschule.de veröffentlichte Webpräsenz des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Das BMFTR ist bemüht, www.innovative-hochschule.de barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.08.2026 aktualisiert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die folgenden Inhalte sind mit den Anforderungen laut Test der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit aus § 12 BGG bzw. §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0 als nicht barrierefrei zu bewerten:

  • Kriterium "Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte": Inhaltsseite – Vergrößerte Ansicht unter Mediengalerie im Raster: Bedienelement hat keine Textalternative.
  • Kriterium "Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar": Inhaltsseite: Sichtbare Überschriften sind nicht als solche ausgezeichnet.

Wir bemühen uns, die genannten Barrieren aufzulösen oder Alternativen bereitzustellen.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Barrieren melden:

Internetredaktion des BMFTR
0049 228 9957-0

SCHLICHTUNGSVERFAHREN

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.